Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13229
BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18 (https://dejure.org/2019,13229)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2019 - 4 BN 28.18 (https://dejure.org/2019,13229)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2019 - 4 BN 28.18 (https://dejure.org/2019,13229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,13229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulässigkeit der Teilaufhebung eines bereits bestehenden Bebauungsplans im Wege des besch...

  • rewis.io

    Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BauGB § 13a
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulässigkeit der Teilaufhebung eines bereits bestehenden Bebauungsplans im Wege des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Daraus folgt jedoch nicht die Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten zu bescheiden (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1998 - 11 B 23.98 - juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Die geltend gemachte Abweichung von den Beschlüssen des Senats vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - (Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27) und vom 30. Dezember 2009 - 4 BN 13.09 - (BauR 2010, 569) liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BVerwG, Urteil vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 ), verliert ein alter Bebauungsplan seine frühere rechtliche Wirkung, wenn eine Gemeinde diese Bauleitplanung ändert, insbesondere einen Bebauungsplan durch einen neuen ersetzt.
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne einen vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24.08 - juris Rn. 34 sowie Beschlüsse vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 12 und vom 8. Juli 2016 - 2 B 64.15 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Daraus folgt jedoch nicht die Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten zu bescheiden (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1998 - 11 B 23.98 - juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Die geltend gemachte Abweichung von den Beschlüssen des Senats vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - (Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27) und vom 30. Dezember 2009 - 4 BN 13.09 - (BauR 2010, 569) liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 16.05.2017 - 4 B 24.16

    Unwirksamer Bebauungsplan keine "lex posterior"; Überleitung als Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Wird ein solcher gleichwohl gefasst, kommt ihm rechtliche Wirkung nur dann zu, wenn die Gemeinde hierdurch vermeiden möchte, dass im Falle der Unwirksamkeit der späteren Norm die frühere Norm unverändert fort gilt (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 4 B 24.16 - ZfBR 2017, 682 Rn. 4); andernfalls wirkt der Aufhebungsbeschluss nur deklaratorisch.
  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Soweit die Beschwerde beanstandet, das Normenkontrollgericht habe in den Urteilsgründen diese Maßstäbe jedoch verkürzt und unvollständig und im Ergebnis damit gerade abweichend wiedergegeben, macht sie der Sache nach eine unterbliebene oder fehlerhafte Rechtsanwendung geltend, die nicht auf eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Rechtssatzdivergenz führt (BVerwG, Beschluss vom 27. Dezember 2017 - 2 B 18.17 - NVwZ-RR 2018, 439 = juris Rn. 16).
  • BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Ein wesentlicher Unterschied zum qualifizierten Bebauungsplan liegt deshalb gerade in der gestalterischen Breite des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2018 - 4 BN 13.17 - ZfBR 2018, 376 Rn. 31).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 CN 2.09

    Spätere Norm verdrängt frühere

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18
    Das folgt über § 10 BauGB aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtssatz, dass die spätere Norm die frühere verdrängt (s. auch BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 4 VR 2.09 - juris Rn. 2 und vom 1. Juli 2010 - 4 CN 2.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16

    Erneute Rügen nach ergänzendem Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB)

  • BVerwG, 19.04.2010 - 4 VR 2.09

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung

  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
  • BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung

  • BVerwG, 05.08.1998 - 11 B 23.98

    Eigentumsgarantie - Inhalts- und Schrankenbestimmung durch DeichO

  • BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13

    Beihilfeberechtigung eines Contergan-Geschädigten für Rehabilitationsmaßnahmen in

  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 64.15

    Begehren auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen

    Dieser Plan reicht als Sicherung der vorfindlichen und erforderlichen naturräumlichen Gegebenheiten bereits deshalb nicht aus, weil er jederzeit geändert oder aufgehoben werden kann (§ 1 Abs. 8 BauGB; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 4 BN 28/18 -, juris Rdnr. 5; Battis in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage § 1 Rdnr 132).
  • OVG Hamburg, 11.09.2019 - 1 Bf 82/18

    Klagebefugnis bei Erwerb eines Sperrgrundstücks zur Verhinderung eines

    Beurteilungsgrundlage ist dabei ausschließlich der materiell-rechtliche Standpunkt des vorinstanzlichen Gerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019, 4 BN 28.18, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 MN 165/21

    Campingplatz; Campingplatzgebiet; Dauerwohnen; Durchführungsvertrag;

    Diese Kritik ist hier aber unberechtigt, weil die Antragsgegnerin bei Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht an die Festsetzungen nach § 9 BauGB und der nach § 9a BauGB erlassenen Baunutzungsverordnung gebunden ist (BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 - 4 BN 28.18 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Fürunwirksamerklärung eines Bebauungsplans aufgrund der Vernachlässigung von

    Dieser Plan reicht als Sicherung der vorfindlichen und erforderlichen naturräumlichen Gegebenheiten bereits deshalb nicht aus, weil er jederzeit geändert oder aufgehoben werden kann (§ 1 Abs. 8 BauGB; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 4 BN 28/18 -, juris Rdnr. 5; Battis in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage § 1 Rdnr 132).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 18 A 463/22

    Erteilung des Aufenthaltstitels "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" nur auf

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019- 4 BN 28.18 -, juris, Rn. 12.
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 9 N 19.600

    Unwirksame Festsetzung eines Bebauungsplans - Verpflichtung zur Vorlage

    Die angegriffene 2. Änderungssatzung, mit der die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 001 i.d.F. seiner 1. Änderung vollständig ersetzt werden (vgl. Söfker/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand April 2022, § 1 Rn. 254a f.; vgl. auch BVerwG, B.v. 27.3.2019 - 4 BN 28/18 - juris Rn. 5 m.w.N.) ist mit der Folge ihrer Gesamtunwirksamkeit materiell fehlerhaft, weil es für deren textliche Festsetzung "Immissionsschutz" keine Rechtsgrundlage gibt.
  • BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende

    Zudem legt er nicht dar, dass sich dem Berufungsgericht von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus, der maßgeblich ist, selbst wenn er rechtlich verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 4 BN 28.18 - juris Rn. 12 m.w.N.), eine solche Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 03.09.2019 - 4 B 33.19

    Anforderungen an die Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Anforderungen an die

    Der Kläger legt zudem nicht dar, dass sich dem Berufungsgericht von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus, der maßgeblich ist, selbst wenn er rechtlich verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 4 BN 28.18 - juris Rn. 12 m.w.N.), eine solche Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 18.06.2020 - 4 BN 18.20

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

    Zudem legt er nicht dar, dass sich der Vorinstanz von ihrem materiell-rechtlichen Standpunkt aus, der maßgeblich ist, selbst wenn er rechtlich verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 4 BN 28.18 - juris Rn. 12 m.w.N.), eine solche Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht